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Haustiere in der Mietwohnung – so lauten die Regeln

Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen – viele Menschen haben gerne Tiere um sich. Doch nicht in jeder Mietwohnung ist das Halten von Vierbeinern gestattet. Bevor Du Dir ein Haustier zulegst oder mit Deinem Vierbeiner in eine neue Mietwohnung umziehst, solltest Du Dich genau informieren, welche Regelungen zur Haustierhaltung im Mietvertrag gelten.

Ein generelles Haustierverbot ist nicht rechtens

Das Gute zuerst: Vermieter dürfen das Halten von Haustieren nicht generell untersagen. Die Kleintierhaltung ist sogar bis auf wenige Ausnahmen erlaubt. Auch die Hunde- und Katzenhaltung darf der Vermieter nicht pauschal ausschließen. Geht es um exotische Tiere, dürfen Vermieter die Tierhaltung in der Mietwohnung allerdings verbieten.

Obwohl die Kleintierhaltung erlaubt ist, gibt es einige Ausnahmen. Streng riechende oder störende Kleintiere darf der Vermieter untersagen. Dazu zählen beispielsweise Frettchen. Sie haben einen starken Eigengeruch und verursachen viel Dreck. Eine weitere Ausnahme bilden Ziervögel, denn Papageien, Sittiche und Co. stören mit ihren Lauten oft die Ruhezeiten.

Einstige Verbote wurden aber auch revidiert: 1990 urteilte das Ladgericht beispielsweise noch für ein Haltungsverbot von Ratten in der Mietwohnung, da die Tiere mit Krankheiten in Verbindung gebracht werden und „Ekel auslösen“ (Landgericht Essen, Urteil vom 21.12.1990 – 1 S 497/90). Später wurde das Haltungsverbot für Ratten aufgehoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte 2006, dass die Haltung zulässig sei – auch ohne Zustimmung des Vermieters (BGH, AZ VIII ZR 340/06).

Klauseln im Mietvertrag – das solltest Du wissen

Rund um die Haltung von Haustieren gibt es verschiedene Klauseln, die in vielen Mietverträgen auftauchen. Im Folgenden haben wir die Gängigsten aufgelistet:

  • Haustiere erlaubt: Du darfst Kleintiere, aber auch Hunde, Katzen und Hausschweine ohne die Zustimmung Deines Vermieters halten. Für gefährliche Haustiere, wie beispielsweise Listenhunde und exotische Tiere benötigst Du dennoch eine Erlaubnis.
  • Hunde und Katzen nur mit Zustimmung des Vermieters: Hunde und Katzen darfst Du nur halten, wenn Dein Vermieter zustimmt. Für ein Ablehnen Deiner Anfrage muss er allerdings sachliche Gründe vorbringen.
  • Haustiere verboten: Diese Klausel ist gemäß einem Urteil des BGH (Az.: VIII ZR168/12) unwirksam. Sie würde nämlich auch die Haltung von Kleintieren verbieten und den Mieter unangemessen benachteiligen.
  • Keine Klausel bezüglich Tierhaltung: In diesem Fall ist Rücksprache mit dem Vermieter zu halten. Die einzelnen Interessen sind dann gegeneinander abzuwiegen.

Hund & Katze: Sind größere Haustiere in der Mietwohnung erlaubt?

Die Haltung von Katzen und Hunden darf der Vermieter nicht pauschal verbieten. Eine derartige Klausel wäre im Mietvertrag ungültig. Sollte im Mietvertrag stehen, dass der Mieter um Erlaubnis fragen muss, sollte er sich daran halten. Untersagt der Vermieter die Katzen- oder Hundehaltung, muss er hierfür gewichtige Gründe nennen, wie etwa lautes Bellen oder dass die Wohnung für eine artgerechte Haltung zu klein sei.

Dürfen exotische Tiere vom Vermieter verboten werden?

Exotische Tiere wie etwa Reptilien oder Vogelspinnen werden zumeist auch als gefährlich eingestuft. Unabhängig von der Erlaubnis des Vermieters brauchen angehende Halter von exotischen Haustieren meist eine Halteerlaubnis des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. Eine Ausnahme gibt es bei ungiftigen Schlangen, wie der Kornnatter. Wie auch bei Katzen und Hunden kann der Vermieter die Haltung verbieten, sofern ein gewichtiger Grund besteht. Bei giftigen Tieren wiederum ist stets eine Erlaubnis des Vermieters notwendig.

Wann darf der Vermieter Haustiere verbieten?

Haustiere dürfen immer dann verboten werden, wenn das Haustier Schäden in der Wohnung verursachen oder die Nachbarn stören könnte. Ein Ablehnungsgrund besteht auch, wenn es sich um eine außergewöhnlich große Anzahl an Haustieren handelt und die Haltung in der Mietwohnung nicht artgerecht ist. Wenn die Tiere als gefährlich eingestuft wurden oder Menschen im Haus leben, die eine starke Allergie haben, dürfen Haustiere ebenfalls in der Mietwohnung verboten werden.

Darf der Vermieter die Tierhaltung im Nachhinein untersagen?

Unter gewissen Umständen kann der Vermieter sein Einverständnis zur Haustierhaltung widerrufen. Hierfür muss er einen triftigen Grund nennen, wie Störung der Ruhezeiten, abstoßende Gerüche oder eine vom Haustier ausgehende Gefahr. In einer solchen Situation hast Du etwa zwei Wochen Zeit, um dem nachträglichen Haustierverbot nachzukommen. Solltest Du das nicht tun, kann dir eine Kündigung des Mietvertrages drohen.

Wer haftet bei Wohnungsschäden durch Haustiere?

Tiere können sehr schnell kostspielige Schäden anrichten. Als Halter bist Du dafür verantwortlich, diese Schäden zu beseitigen. Aus diesem Grund ist eine Versicherung ratsam: Die Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden durch Kleintiere und Katzen ab. Bei einem Hund bist Du mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.

Gutes Mietverhältnis dank gegenseitiger Rücksichtnahme

Wenn Du in Deiner Mietwohnung ein Haustier haltet möchtest, solltest Du nicht vorschnell handeln: Wirf einen Blick in den Mietvertrag und sprich gegebenenfalls mit Deinem Vermieter. Ein Haustier kann eine wahre Freude sein – aber nur, wenn es dadurch keine Probleme mit dem Vermieter oder der Nachbarschaft gibt.

FAQ zum Thema Haustiere in der Mietwohnung

Kann mir mein Vermieter eine Katze verbieten?

Ein generelles Verbot ist nicht erlaubt, selbst wenn es im Vertrag steht. Jedoch muss sich der Vermieter an den Vertrag halten, wenn dieser besagt, dass der Mieter um Erlaubnis fragen muss, um eine Katze zu halten. Wird dies nicht eingehalten, darf der Vermieter den Mietvertrag unter Umständen kündigen.

Ist ein Haustier ein Kündigungsgrund?

Ein Haustier kann ein Kündigungsgrund sein, wenn der Mieter das Tier unerlaubt hält oder das Haustier eine Störung der anderen Mieter hervorruft.

Welche Haustiere sind beim Vermieter meldepflichtig?

Alle Haustiere die nicht in einem Käfig, Aquarium oder Terrarium gehalten werden, sind meldepflichtig beim Vermieter. Jedoch müssen auch große oder sehr exotische Tiere gemeldet werden, auch wenn diese sich die meiste Zeit in einem Terrarium oder Käfig befinden.

Quellen

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