Es kommt immer wieder vor, daß Urlauber oder Schmuggler Tiere aus dem Ausland mitbringen. Die meisten Länder verbieten eine Aus- und Einfuhr von solchen artgeschützten Tieren.
In diesen Fällen wird das Tier in der Regel vom Zoll beschlagnahmt.
Da der Zoll aber nicht für die Pflege dieser Tiere ausgestattet ist, werden beschlagnahmte Tiere gelegentlich zu Privatleuten in Pflege gegeben.
Üblicherweise muß man aber entsprechende Sachkenntnis nachweisen. Ausserdem bekommt man die Tiere dann auch nicht auf Dauer, sondern nur für einige Monate.
Ein Anfänger braucht sich aber keine Hoffnung auf ein Tier vom Zoll zu machen. Die Vergabe der Tiere unterliegt strengen Auflagen, weshalb dieser Abschnitt hier nur der Vollständigkeit halber aufgeführt ist.
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